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Investitionsvorteil Steuer

Investitionsvorteil: Erhöhte AfA nach § 7h EStG

Mit der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes im Bereich Canisiusstraße schuf die Stadt Mainz die Voraussetzung, zwei Ziele der Stadtentwicklung in einem Zuge zu realisieren: zum einen den Erhalt der das Stadtbild mitbestimmenden Anlagen der historischen Kathen-Kaserne, zum anderen die Schaffung neuen attraktiven Wohnraums an einem der gefragtesten Mainzer Wohnstandorte.

Für den Erwerb einer Wohnimmobilie in dem von BG projektierten Sanierungsvorhaben bedeutet dies: Sie investieren in einer sehr guten Wohnlage, wie das unabhängige Rating & Research Institut Feri bestätigt, und können darüber hinaus die Steuervorteile des § 7h EStG in Anspruch nehmen.

Die “Sanierungs-AfA” bedeutet

Sie können 8 Jahre lang 9 % und 4 Jahre lang 7 % des Sanierungsaufwandes (insges. rund 70 % des Kaufpreises) bei Ihrer Steuererklärung als Verlust gletend machen - zusätzlich zur regulären AfA auf die Altbausubstanz (50 Jahre x 2 %). Je nach Höhe Ihrer positiven Einkünfte finanziert Vater Staat Ihren Immobilenerwerb kräftig mit. (Wir empfehlen zur optimalen Nutzung dieses Vorteils eine Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater).

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